Urteil Auflassungsanspruch, künftiger - ist insolvenzfest
Schlagworte
Auflassungsanspruch, künftiger - ist insolvenzfest
Leitsatz
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
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