Urteil Auflage zur Baugenehmigung, Untersagung der Nutzung des Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria


Schlagworte

Auflage zur Baugenehmigung, Untersagung der Nutzung des Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria

Leitsatz

Die Nutzung eines privaten Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria ("Gartenlokal") ist in einer in geschlossener Bauweise mit mehreren Geschossen bebauten Seitenstraße eines allgemeinen Wohngebiets grundsätzlich zulässig. Entstehende Lärmprobleme sind durch gaststättenrechtliche Auflagen zu regeln.

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