Urteil Auflage zur Baugenehmigung, Untersagung der Nutzung des Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria
Schlagworte
Auflage zur Baugenehmigung, Untersagung der Nutzung des Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria
Leitsatz
Die Nutzung eines privaten Vorgartens als Gaststättenfläche einer Pizzeria ("Gartenlokal") ist in einer in geschlossener Bauweise mit mehreren Geschossen bebauten Seitenstraße eines allgemeinen Wohngebiets grundsätzlich zulässig. Entstehende Lärmprobleme sind durch gaststättenrechtliche Auflagen zu regeln.
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