Urteil Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages


Schlagworte

Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages; Thor Steinar; Textilmarke in Verbindung um Rechtsextremismus; fristlose Kündigung; Räumung; Risiken bei Vertragsschluss

Leitsatz

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.

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