Urteil Aufklärungspflicht der den Kauf einer Immobilie zwecks Steuerersparnis finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über unrichtige Angaben des Vermittlers


Schlagworte

Aufklärungspflicht der den Kauf einer Immobilie zwecks Steuerersparnis finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über unrichtige Angaben des Vermittlers; Verjährungsbeginn; Mietpool; Haustürwiderruf; Beweiserleichterung für vorvertragliches Aufklärungsverschulden; Fondsbeteiligung

Leitsätze

a) Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 ff.).

b) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.

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