Urteil Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen aus jährlichen Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschlägen auf Fondsanteile
Schlagworte
Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen aus jährlichen Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschlägen auf Fondsanteile; Kapitalanlageberatung
Leitsatz
Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muß sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
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