Urteil Aufklärungspflicht
Schlagworte
Aufklärungspflicht
Leitsatz
Das Verwaltungsgericht verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen, wenn sich ihm angesichts der Aktenlage und des klägerischen Vortrags keine Nachforschung aufdrängt.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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