Urteil Aufklärungspflicht


Schlagworte

Aufklärungspflicht; Kreditfinanzierte Kapitalanlagen; Haustürsituation; Kreditvermittler; Hausbank; Fondsbeteiligung; Anlagevermittler; Haustürwiderrufsgeschäfts

Leitsatz

Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.

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