Urteil Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank


Schlagworte

Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank

Nichtamtlicher Leitsatz

Eine Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank, deren Verletzung sie zum Schadensersatz verpflichten könnte, ist  nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist,weil die Bank einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer in Bezug auf ein spezielles Risiko hat, an dem das zu finanzierende Vorhaben scheitern kann, und dies auch erkennen kann.

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