Urteil Aufheizung eines Großraumbüros mit Glasdach kein Mangel
Schlagworte
Aufheizung eines Großraumbüros mit Glasdach kein Mangel; Sonneneinstrahlung als Mietmangel; sommerliche Hitze; Arbeitsstättenverordnung; Obergrenzen für Temperaturen; Klimaanlage; Wärmestau; Jalousien; Gewährleistung; Mietgebrauch; erhöhte Innentemperatur
Leitsatz
Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.
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