Urteil Aufhebungsanspruch betr. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß


Schlagworte

Aufhebungsanspruch betr. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß

Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung eines durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß festgelegten Kostenverteilungschlüssels (BGHZ 127, 99) jedenfalls dann nicht verlangen, wenn mit der Festlegung den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen wurde und sich diese Verhältnisse unterdessen nicht geändert haben.

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