Urteil Aufhebung des Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag


Schlagworte

Aufhebung des Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag

Leitsatz

Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.

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