Urteil Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses zur Erfüllung eines anfechtbaren Anspruchs
Schlagworte
Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses zur Erfüllung eines anfechtbaren Anspruchs
Leitsatz
Ermächtigt die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter zur Erfüllung eines Anspruchs, hat das Insolvenzgericht auf Antrag eines anderen Gläubigers diesen Beschluss aufzuheben, wenn triftige Gründe für die Anfechtbarkeit dieses Anspruchs vorliegen.
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