Urteil Aufhebung der Wasserversorgungssperre wg. Wohngeldrückständen bei Wohnungseigentumswechsel


Schlagworte

Aufhebung der Wasserversorgungssperre wg. Wohngeldrückständen bei Wohnungseigentumswechsel

Leitsatz

Der neue Wohnungseigentümer haftet nicht für Wohngeldrückstände seines Rechtsvorgängers. Eine gegen den Rechtsvorgänger durchgeführte Wassersperre darf dem Erwerber gegenüber nur dann aufrechterhalten werden, wenn er im Zeitpunkt der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung Wohngeldrückstände in erheblichem Umfang hatte.

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