Urteil Aufhebung der staatlichen Verwaltung
Schlagworte
Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Rückübertragungsentscheidung; Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsätze
1. Die Aufhebung der staatlichen Verwaltung eines Grundstücks durch Bescheid stellt keinen Fall des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GVO dar.
2. Mit dieser Vorschrift sind nur abschließende Rückübertragungsentscheidungen gemeint, mit denen über alle vermögensrechtlichen Anmeldungen mitentschieden ist.
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