Urteil Aufgliederung der nicht umlagefähigen Grundkosten der Wärmelieferung in der Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Aufgliederung der nicht umlagefähigen Grundkosten der Wärmelieferung in der Heizkostenabrechnung

Leitsatz

Die Aufgliederung der auf den Mieter nicht umlagefähigen Kosten des Wärmecontractings in der Heizkostenabrechnung ist entbehrlich, wenn der Vermieter (hier: durch eine Vergleichsrechnung) darlegt, dass die Kosten des Wärmecontractors niedriger sind als die bei sonstiger Wärmeerzeugung anfallenden Heizkosten.

(Leitsatz der Redaktion)

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