Urteil Aufgabe der teilgewerblichen Nutzung und Mietpreisüberhöhung


Schlagworte

Aufgabe der teilgewerblichen Nutzung und Mietpreisüberhöhung; Wirtschaftsstrafgesetz und Ausnutzung der Mangellage

Leitsatz

Es fehlt an der Ausnutzung einer Mangellage im Sinne des § 5 WiStG, wenn die Parteien lange nach Abschluß des Mietvertrages (hier: knapp 30 Jahre) sich auf einen neuen Mietzins für die teilgewerblich genutzten Räume geeinigt haben.

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