Urteil Aufforderung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum nur durch Eigentümergemeinschaft
Schlagworte
Aufforderung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum nur durch Eigentümergemeinschaft
Leitsatz
Die Fristsetzung eines Erwerbers von noch nicht fertiggestelltem Wohnungseigentum gegenüber dem Veräußerer zur Nachbesserung eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum mit Ablehnungsandrohung, verbunden mit der Erklärung, alsdann Minderung zu fordern, ist aus Rechtsgründen wirkungslos.
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