Urteil Aufenthaltsermittlung durch Gerichtsvollzieher nur als Hilfsbefugnis


Schlagworte

Aufenthaltsermittlung durch Gerichtsvollzieher nur als Hilfsbefugnis

Leitsatz

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14).

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