Urteil Aufbewahrung von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen nach Räumung
Schlagworte
Aufbewahrung von aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen nach Räumung; Einlagerung: Einlagerungskosten; notwendige Zwangsvollstreckungskosten; Kostenvorschuss; Ablauf der Abholungsfrist; Lagerkosten; Aufbewahrung auf Staatskosten
Leitsatz
Bei den Kosten, die nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO für die weitere Einlagerung der dem Vollstreckungsschuldner gehörenden aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen entstehen, handelt es sich nicht um notwendige Zwangsvollstreckungskosten, für die der Vollstreckungsgläubiger nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GVKostG als Kostenschuldner einzustehen hat.
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