Urteil Aufbauhypothek
Schlagworte
Aufbauhypothek; Baukredit; Baumaßnahme; Abschläge
Leitsätze
1. § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG findet auch dann Anwendung, wenn nur in Höhe eines Teilbetrages der Kredit nicht für Baumaßnahmen in Anspruch genommen wurde.
2. Maßgeblich ist allein der für Baumaßnahmen verwandte Betrag. Rückständige und kapitalisierte Zinsen werden nicht berücksichtigt.
3. Zur Berechnung von Abschlägen.
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