Urteil Auch verbrauchsunabhängige Betriebskosten als Wohnwert bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts
Schlagworte
Auch verbrauchsunabhängige Betriebskosten als Wohnwert bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts; Unterhalt; Ehescheidung; fiktive Miete
Leitsätze
1. Wenn einem Ehegatten zwei Wohnungen gehören, können seinem Einkommen entsprechende Wohnvorteile zugerechnet werden. Allerdings kommt eine Kürzung unter Angemessenheitsgesichtspunkten in Betracht.
2. Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 2 BetrKV handelt (Aufgabe der Senatsrechtsprechung seit Senatsurteil vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/97 - FamRZ 2000, 351).
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