Urteil Auch schwere Krankheit des Mieters kein Kündigungsgrund bei befristetem Mietvertrag
Schlagworte
Auch schwere Krankheit des Mieters kein Kündigungsgrund bei befristetem Mietvertrag; Krebserkrankung; Mieter trägt das persönliche Verwendungsrisiko; Möglichkeit zur Untervermietung; Lebensrisiko
Leitsatz
Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages (Bestätigung von Senat MDR 2001, 83).
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