Urteil Auch keine Schätzung mit Ablesewerten ungeeichter Wasserzähler
Schlagworte
Auch keine Schätzung mit Ablesewerten ungeeichter Wasserzähler
Leitsatz
Nach Ablauf der Eichfrist können Ablesewerte der Wasserzähler der Betriebskostenabrechnung nicht mehr zugrunde gelegt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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