Urteil Auch bei preisgebundenem Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses Aufrechnung mit Mietforderungen gegen Kaution
Schlagworte
Auch bei preisgebundenem Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses Aufrechnung mit Mietforderungen gegen Kaution
Leitsatz
Auch bei preisgebundenem Wohnraum darf nach Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit Mietforderungen aufrechnen.
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