Urteil Auch bei preisgebundenem Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses Aufrechnung mit Mietforderungen gegen Kaution


Schlagworte

Auch bei preisgebundenem Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses Aufrechnung mit Mietforderungen gegen Kaution

Leitsatz

Auch bei preisgebundenem Wohnraum darf nach Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit Mietforderungen aufrechnen.

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