Urteil Arisierungskauf
Schlagworte
Arisierungskauf; Ausschluß von Entschädigungsleistungen; jüdisches Eigentum; Erwerb unter Wert; Einheitswert; unangemessener Kaufpreis; schwerwiegender Mißbrauch der eigenen Stellung; gravierendes Mißverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert; Nationalsozialistisches Unrechtssystem; Verkehrswert
Leitsätze
1. Eine mißbrauchsfähige Stellung im Sinne des § 7 a Abs. 3 b Satz 2 VermG setzt keine besondere Stellung im nationalsozialistischen Unrechtssystem voraus, es genügt die Stellung von nicht selbst Verfolgten beim Erwerb von Eigentum verfolgter Personen.
2. Für einen "schwerwiegenden" Mißbrauch reicht ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist, soweit nicht andere Mißbrauchsumstände hinzutreten, ein gravierendes Mißverhältnis zum maßgeblichen Wert. Als Leitlinie hierfür gilt eine Unterschreitung des damaligen Verkehrswerts um mehr als 25 v. H.; ist der Verkehrswert nicht bekannt, ist an festgestellte Einheitswerte anzuknüpfen.
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