Urteil Arglistiges Verschweigen bei Grundstücksverkauf
Schlagworte
Arglistiges Verschweigen bei Grundstücksverkauf; Aufklärungspflicht
Leitsatz
Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird.
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