Urteil Arglistiges Verschweigen von wiederholtem Regenwassereintritt bei Grundstücksverkauf
Schlagworte
Arglistiges Verschweigen von wiederholtem Regenwassereintritt bei Grundstücksverkauf
Leitsätze
1. Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel.
2. Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt.
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