Urteil Arglistige Zugangsvereitelung durch fehlenden Mieterbriefkasten
Schlagworte
Arglistige Zugangsvereitelung durch fehlenden Mieterbriefkasten
Leitsatz
Aus dem mietvertraglichen Dauerschuldverhältnis ergibt sich die Obliegenheit des Mieters, den Zugang von Schreiben der Gegenseite zu ermöglichen. Fehlt ein beschrifteter Briefkasten, ist von einer arglistigen Zugangsvereitelung auszugehen.
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