Urteil Arglist, keine - bei Verneinung von unbekannten Mängeln
Schlagworte
Arglist, keine - bei Verneinung von unbekannten Mängeln; Grundstückskaufvertrag, keine Mängelhaftung beim - für vergessene Mängel; Auffüllgrundstück, Verkäuferhaftung für -
Leitsatz
Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung in dem Kaufvertrag, daß ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.
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