Urteil Architektenvertrag, Pflichtverletzung aus - trotz Vergabe der Arbeiten durch Bauherrn
Schlagworte
Architektenvertrag, Pflichtverletzung aus - trotz Vergabe der Arbeiten durch Bauherrn
Leitsatz
Die Sorgfaltspflichten des mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten sind nicht deshalb gemindert, weil die ausgeschriebenen Arbeiten vom Bauherrn selbst vergeben werden.
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