Urteil Architektenleistungen
Schlagworte
Architektenleistungen; Gewährleistungsansprüche wegen falscher Kostenermittlung
Leitsätze
a) Bei Kostenermittlungen durch den Architekten werden Toleranzen jedenfalls nicht für grobe Fehler wie vergessene Mehrwertsteuer oder gänzlich unrealistische Kubikmeterpreise zugestanden.
b) Auch bei falscher Kostenermittlung durch den Architekten ist der Schluß der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung der maßgebliche Zeitpunkt für die Schadensberechnung.
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