Urteil Architektenhaftung für falsche Bautenstandsberichte
Schlagworte
Architektenhaftung für falsche Bautenstandsberichte; Vertrag mit drittschützender Wirkung zugunsten der Erwerber; Grundlage für ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises; Bauträger; zu errichtende Eigentumswohnung; Kaufvertrag; Überzahlung; Zahlungsplan
Leitsatz
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.
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