Urteil Architekt, Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen den -en
Schlagworte
Architekt, Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen den -en; Abnahme, - bei Architektenwerkvertrag
Leitsatz
Liegt ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel eines Architektenwerkes vor, kann der Besteller des Architektenwerkes Schadensersatz nach § 635 BGB geltend machen. Dieser Anspruch setzt eine Abnahme nicht voraus. Er unter liegt der dreißigjährigen Regelverjährung nach § 195 BGB.
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