Urteil Architekt
Schlagworte
Architekt; Objektüberwachung; Prüfungspflicht; Abschlagsrechnung
Leitsatz
Der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt ist verpflichtet, Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob sie der vertraglichen Vereinbarung entsprechen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind.
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