Urteil Arbeitsgemeinschaft, Konkurs des Gesellschafters einer -
Schlagworte
Arbeitsgemeinschaft, Konkurs des Gesellschafters einer -
Leitsatz
Vereinbaren die Gesellschafter der zur Durchführung eines Bauvorhabens begründeten Arbeitsgemeinschaft, daß ein Gesellschafter ausscheidet, sobald beantragt wird, das Konkursverfahren über sein Vermögen zu eröffnen, daß er jedoch verpflichtet ist, der Gesellschaft weiterhin Geräte und Personal gegen Vergütung zu überlassen, sind die daraus herrührenden Forderungen im Konkurs aufrechnungsrechtlich als schon vor dem Ausscheiden des Gesellschafters be dingt entstanden zu behandeln.
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