Urteil Anzeige des Verwalterwechsels


Schlagworte

Anzeige des Verwalterwechsels; Mitteilungspflicht, Vermieter; Hausverwaltung, Wechsel

Leitsatz

Solange der Vermieter den Mieter nicht über einen Wechsel in der Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt hat, darf sich der Mieter an die für ihn bislang zuständigen Personen wenden. Allein aus Mieterhöhungserklärungen einer mit der früheren Vermieterin bzw. Hausverwalterin nicht identischen Steuerberaterin ist nicht mit der genügenden Klarheit für den Mieter erkennbar, daß diese Steuerberaterin nunmehr die Hausverwaltung übernommen hat.

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