Urteil Anwendungsbereich des DDR-Entschädigungsgesetzes (Gesetz zur Rege-lung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädi-gungs-an-sprüche aus Enteignung vom 10. Dezember 2003, BGBl. I S. 2471)


Schlagworte

Anwendungsbereich des DDR-Entschädigungsgesetzes (Gesetz zur Rege-lung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädi-gungs-an-sprüche aus Enteignung vom 10. Dezember 2003, BGBl. I S. 2471)

Leitsatz

Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz bezieht sich lediglich auf Fälle einer gar nicht erst festgesetzten oder einer zwar festgesetzten, aber nicht ausgezahlten, nicht jedoch auf Fälle einer zu niedrig festgesetzten Entschädigung.

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