Urteil Anwendungsbereich
Schlagworte
Anwendungsbereich; Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Rückübertragungsausschluss; Zurechnungszusammenhang; Vollzugsauftrag; Gesellschaftsanteil; Unternehmensenteignung; Schädigungstatbestand
Leitsatz
Die Enteignung eines Grundstücks, das einem wegen fehlender persönlicher Belastung mit seinem Gesellschaftsanteil von den Unternehmensenteignungen gemäß dem SMAD-Befehl Nr. 64 freigestellten Gesellschafter gehörte und von diesem dem Unternehmen zur Nutzung überlassen worden war, beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn sie in die Zeit nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?