Urteil Anwendung des neuen Mietspiegels trotz Zugangs des Erhöhungsverlangens vor Erhebungsstichtag
Schlagworte
Anwendung des neuen Mietspiegels trotz Zugangs des Erhöhungsverlangens vor Erhebungsstichtag
Leitsatz
Zwar ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Miete der Zugang des Mieterhöhungsverlangens; bei einem Zugang nur wenige Tage vor dem Erhebungsstichtag des neuen Mietspiegels sind dessen Werte heranzuziehen.
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