Urteil Anwendung des HWiG auch auf in zu privaten Zwecken aufgesuchter Wohnung des Anlagevermittlers geschlossene Verträge
Schlagworte
Anwendung des HWiG auch auf in zu privaten Zwecken aufgesuchter Wohnung des Anlagevermittlers geschlossene Verträge
Leitsatz
Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG ist auch die Privatwohnung des Vertragspartners des Kunden oder eines vom Vertragspartner eingeschalteten Vermittlers, die der Kunde nicht bewußt zu Zwecken eines geschäftlichen Kontakts aufgesucht hat.
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