Urteil Anwendung des Berliner Mietspiegels 1998
Schlagworte
Anwendung des Berliner Mietspiegels 1998; Merkmale "ruhige Straße", "modernes Bad", "hochwertiger Bodenbelag"
Leitsatz
Bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels 1998 gilt eine Straße mit Kopfsteinpflaster nicht als besonders ruhige Straße, ein Bad mit PVC-Boden nicht als modernes Bad, aber jede Art von Teppichboden als hochwertiger Bodenbelag.
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