Urteil Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels nur ausnahmsweise im Berufungsverfahren überprüfbar
Schlagworte
Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels nur ausnahmsweise im Berufungsverfahren überprüfbar
Leitsatz
Die Spannenmerkmale sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels, sondern eine Einschätzungshilfe. Nur bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des Amtsgerichts ist eine erneute Feststellung durch das Berufungsgericht geboten.
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