Urteil Anwartschaftsrecht
Schlagworte
Anwartschaftsrecht; Restitutionsauschlußgrund; redlicher Erwerb; Aufbauenteignung; Baulandenteignung; unlautere Machenschaft
Leitsatz (nicht amtlich)
Der Erwerb eines Anwartschaftsrechts ist kein Restitutionsauschlußgrund nach § 4 Abs. 2 VermG.
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