Urteil Anwaltshaftung


Schlagworte

Anwaltshaftung; Warnpflicht vor Verfristung von Restitutionsansprüchen

Leitsatz

Ein Anwalt, der beauftragt worden ist, wegen einer bestimmten Vermögensposition Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff. des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen zu prüfen, muß den Mandanten vor der drohenden Verfristung von Restitutionsansprüchen wegen anderer Vermögenspositionen, von denen der Anwalt während der Bearbeitung des Mandats erfährt, warnen, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß sich der Mandant dieser Gefahr nicht bewußt ist.

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