Urteil Anträge im Zusammenhang mit strafrechtlicher Rehabilitierung, Gebührenfreiheit für Auskunftsersuchen beim Bundesarchiv durch Sozialleistungsträger


Schlagworte

Anträge im Zusammenhang mit strafrechtlicher Rehabilitierung, Gebührenfreiheit für Auskunftsersuchen beim Bundesarchiv durch Sozialleistungsträger

Leitsätze

1. Die Erteilung von Auskünften aus dem Archivgut des Bundesarchivs zu dem Zweck, Sozialleistungsträger in die Lage zu versetzen, die den Auskunftsersuchen zugrunde liegenden Verfahren im Zusammenhang mit Anträgen nach dem StrRehaG bearbeiten zu können, gehört zu den in § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X angesprochenen „Geschäften und Verhandlungen“ und ist deshalb gebührenfrei.

2. Eine gegenteilige Erlasslage beim Bundesarchiv ist unbeachtlich.

(Leitsätze der Redaktion)

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