Urteil Antenne
Schlagworte
Antenne; Gemeinschaftsantenne; Fehler der Mietsache; Breitbandkabelanschluß
Leitsätze
1. Lagebedingter schlechter Fernsehempfang über die Gemeinschaftsantenne stellt keinen Fehler der Mietsache dar.
2. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter einen Breitbandkabelanschluß zur Verfügung stellt.
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