Urteil Antenne


Schlagworte

Antenne; Gemeinschaftsantenne; Fehler der Mietsache; Breitbandkabelanschluß

Leitsätze

1. Lagebedingter schlechter Fernsehempfang über die Gemeinschaftsantenne stellt keinen Fehler der Mietsache dar.

2. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter einen Breitbandkabelanschluß zur Verfügung stellt.

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