Urteil Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind unerheblich, wenn er umfangreiche Belegkopien vom Vermieter angefordert, einen Kostenvorschuß von je 0,25 Euro pro Kopie jedoch nicht gezahlt hatte.
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