Urteil Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind unerheblich, wenn er umfangreiche Belegkopien vom Vermieter angefordert, einen Kostenvorschuß von je 0,25 Euro pro Kopie jedoch nicht gezahlt hatte.

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