Urteil Anspruch des Subunternehmers nur gegen Generalunternehmer
Schlagworte
Anspruch des Subunternehmers nur gegen Generalunternehmer
Leitsatz
Ein Unternehmer, der unter umfassender Regelung seines Werklohns von einem Generalunternehmer mit Bauleistungen beauftragt wird, hat gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers, dem die Bauleistungen zugute kommen, keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
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