Urteil Anspruch des schwerbehinderten Mieters auf Belegkopien


Schlagworte

Anspruch des schwerbehinderten Mieters auf Belegkopien

Leitsatz

Der schwerbehinderte Wohnungsmieter (Rollstuhlfahrer) hat zumindest dann einen Anspruch auf Vorlage von Belegkopien, wenn wegen des belasteten Verhältnisses zum Vermieter in einem Gespräch bei der Einsichtnahme in die Belege nicht mit einer Klärung von Sachfragen zu rechnen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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