Urteil Anspruch des Mitbenutzers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit


Schlagworte

Anspruch des Mitbenutzers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit

Leitsatz

Für den Inhalt der nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG zu bewilligenden Grunddienstbarkeit sind die Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Mitnutzung des fremden Grundstücks vor Ablauf des 2. Oktober 1990 - soweit zumindest faktisch geschützt - gestaltete. Änderungen, die zu einer Bedarfssteigerung geführt haben, können nach den von dem Senat für Dienstbarkeiten allgemein entwickelten Grundsätzen (BGHZ 44, 171; 145, 16) berücksichtigt werden.

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